| Umschreibung Übungsleiterlizenz 1. + 2. LZ-Stufe |
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Ab 2009 wird das Ausbildungssystem des BTV geändert und an die Rahmenrichtlinien des DTB und des DOSB angepasst. In Zukunft werden in der 1. Lizenzstufe beim BTV auch keine Übungsleiterlizenzen mehr erworben sondern Trainerscheine in den unterschiedlichen Fachgebieten. Lediglich die Landessportverbände - bei der 2. Lizenzstufe teilweise auch in Zusammenarbeit mit dem BTV - werden in Zukunft noch sportartübergreifende Übungsleiterlizenzen anbieten. Angebote des BLSV (sportartübergreifend) ab 2009:
Angebote des BTV (sportartspezifisch) ab 2009:
Angebote des BTV/ DTB (sportartspezifisch) ab 2009:
Alte Übungsleiterlizenzen müssen vor ihrem Verfall bzw. bis spätestens Ende 2012 auf die neuen Lizenzen umgeschrieben werden, damit weiterhin eine Bezuschussung durch den Staat durchgeführt wird. Teilweise reichen einfache Verlängerungslehrgänge mit 15 LE, teilweise werden spezifische Umschreibungslehrgänge mit 30 LE oder weitere Zusatzlehrgänge benötigt. Die Verlängerung einer Lizenz erfolgt durch die Teilnahme an speziellen vom BTV anerkannten LZV-Lehrgängen. Diese Lehrgänge werden mit 15 LE, 8 LE oder neu mit 5 LE (teilweise fachspezifisch) zur LZV anerkannt. Für die Lizenzverlängerung werden insgesamt mindestens 15 LE benötigt. Die 15 LEs können am Stück (z.B. Aktionstage) erworben werden oder in 2 x 8 LE bzw. 3 x 5 LE gesplittet werden. Auch eine Kombi 2 x 5 LE + 8 LE ist möglich. Nicht möglich ist die Kombi LZV mit 8 LE + 5 LE + 2 LE (z.B. halber Tag LZV mit 5 LE). Die LZV Veranstaltungen müssen immer ganz besucht werden, um eine LZV-Bestätigung mit den jeweiligen LEs zu erhalten. Es kann jedoch sein, dass ein Ausrichter eines "Aktionstages" für die Teilnahme am Haupttag dieser Veranstaltung, eine LZV-Bescheinigung über 8 LE ausstellt, wenn er dies beim BTV beantrgat hat und der BTV es genehmigt. Eine Lizenz wird um 4 Jahre (immer bis 31.12.) ab dem Ausstellungsdatum der letzten LZV-Bescheinigung verlängert. Dabei kann bereits im Folgejahr (nach Verlängerung/ Neuausstellung einer Lizenz) mit dem Besuch von LZV-Lehrgängen begonnen werden. Beispiel: Neuausstellung/ Verlängerung im Jahr 2008 -> Lizenz muss bis 2012 verlängert werden 1. z.B.: LZV mit 15 LE in 2012 -> Verlängerung bis 2016 2. z.B.: LZV mit 8 LE in 2010 + 8 LE in 2012 -> Verlängerung bis 2016 3. z.B.: LZV mit 5 LE in 2009 + 5 LE in 2010 + 5 LE in 2011 -> Verlängerung bis 2015 !!! (4 Jahre ab 2011) 4. z.B.: LZV mit 8 LE in 2009 + 2 x 5 LE in 2010 -> Verlängerung bis 2014 !!! (4 Jahre ab 2010) Lizenzen der 1. Lizenzstufe (Trainer/ Übungsleiter C) werden mit 650 Punkten je Schein für die Bezuschussung anerkannt, Lizenzen der 2. Lizenzstufe (Trainer/ Übungsleiter B) zusätzlich mit 325 Punkten je Schein. Wer welche Lehrgänge zur Umschreibung seiner Lizenz/en benötigt, findet ihr in dem folgenden PDF-Dokument des BTV. Bei Fragen wendet ihr euch bitte direkt an mich oder in komplizierten Fällen den BTV in München (Ansprechpartner: Tel.: 089 - 15702 + Durchwahl: Andrea Finkel -316, Monika Väthbrückner -314) Referent Lehre und Bildung im TG iller-Donau
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Info Umschreibung ÜL-Lizenz
